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Impressum, AGB's & Datenschutz

ANSPRECHPARTNER / ANBIETER:

 

BMC Real Estate GmbH | Geschäftsführer: Dr. Markus G. Bell | Amtsgericht: HRB Köln 67327 

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Von-Werth-Straße 15 | D-50670 Köln • Telefon: +49 (0)221 690 480 93 | info[at]bell-consultants.com

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMC Real Estate GmbH zur Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung

"Shaping the Future 2025"

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1. Geltungsbereich

 

1.1 Die BMC Real Estate GmbH (im Folgenden „BMC“ genannt) richtet am 16.09.2025 in Frankfurt die Veranstaltung Shaping the Future (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) aus. An der Veranstaltung nehmen Teilnehmer von Immobilien-Investoren, Real Estate Managern, Projektentwicklern, Banken und Dienstleistungsunternehmen aus der Immobilienbranche teil.

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1.2 Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit seiner Anmeldung über www.shapingfutureconference.com erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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1.3 Abweichende Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers sowie Änderungen, Streichungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Teilnehmer gelten nur, soweit sie von BMC bestätigt werden.

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1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Teilnehmer vor Vertragsschluss ausgedruckt und/oder digital gespeichert werden. Bei Bedarf können sie vom Teilnehmer per E-Mail unter der E-Mail-Adresse info@bell-consultants.com in Textform angefordert werden.

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2. Anmeldevorgang und Vertragsschluss

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2.1 Die von BMC auf www.shapingfutureconference.com bereitgestellte Anmeldemaske stellt kein bindendes Angebot zur Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung dar. Erst mit Versenden des Anmeldeformulars durch Anklicken des Anmelde-Buttons gibt der Teilnehmer gegenüber ESGA ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags ab.

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2.2 Vor Beendigung des Anmeldevorgangs erhält der Teilnehmer per Anmeldeformular einen Überblick über die von ihm vorgenommene Anmeldung unter Angabe eines etwaig von ihm zu entrichtenden Entgeltes. Hierbei muss der Teilnehmer aktiv in einem Kontrollkasten die AGB's sowie die Kosten der Veranstaltung bestätigen.

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2.3 Der Teilnehmer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. Er verpflichtet sich, BMC nach einem Vertragsschluss unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten bzw. auf entsprechende Anfrage die Aktualität der eingestellten Daten unverzüglich zu bestätigen.

 

2.4 Den Eingang der Anmeldung wird BMC per E-Mail bestätigen (Eingangsbestätigung).

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2.5 BMC ist berechtigt, das Angebot unter Zusendung einer in Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) abgefassten Anmeldebestätigung anzunehmen. Erst hierdurch kommt ein Vertrag mit dem Teilnehmer zu Stande.

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2.6 Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer BMC die Erlaubnis, ihn auch über Veranstaltungsende hinaus über weitere Veranstaltungen und Leistungen der BMC zu informieren. Der Teilnehmer kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen.

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3. Veranstaltungsumfang


3.1 BMC richtet die Veranstaltung selbst oder durch Dritte aus. Der von BMC geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter anderem auf www.shapingfutureconference.com einsehbaren Veranstaltungsbeschreibungen, welche zudem in der Anmeldung sowie der Anmeldebestätigung entsprechend wiedergegeben werden.

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3.2 Vom Teilnehmer durch die Teilnahme an der Veranstaltung etwaig beabsichtigte und wie auch immer zu bemessende Erfolge sind von BMC ausdrücklich nicht geschuldet.

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4. Pflichten des Teilnehmers

Ein Verhalten, das (dem Ruf) der Veranstaltung schaden könnte, ist zu unterlassen. Die Teilnehmer behandeln einander respektvoll.

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5. Teilnahmegebühren und Zahlungsmodalitäten

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Anmeldeformular und in der Anmeldebestätigung entsprechend angegebenen Teilnahmegebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese sind vom Teilnehmer entweder gegen Rechnung im Voraus oder per Lastschrift zu zahlen.

5.2 Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum (Zahlungseingang). Überweisungen haben dabei auf das von BMC in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Bleibt ein Zahlungseingang nach Ablauf von zehn Tagen ab Rechnungsdatum aus, gerät der Teilnehmer mit Ablauf des zehnten Tages nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es hierzu weiterer Erklärungen oder Mahnungen seitens BMC bedarf. Bei Zahlungsverzug ist BMC berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

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5.3 BMC ist berechtigt, Kunden-, Rechnungs- und Zahlungsdaten an Dritte weiterzugeben, soweit diese von BMC mit der Abrechnung und/oder dem Einzug des Rechnungsbetrages beauftragt wurden.


5.4 BMC ist berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung bis zur erfolgten Zahlung der geschuldeten Teilnahmegebühr zu verwehren.

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5.5 Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 29.08.2025, ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers, werden 50% der Teilnahmegebühr (525,00 € zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Bei Stornierung der Anmeldung, die nach dem 29.08.2025 erfolgt, ohne die Nennung eines Ersatzteilnehmers bzw. bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

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6. Freistellung und Haftung

 

6.1 BMC haftet nicht für die Güte und Rechtmäßigkeit der Inhalte der etwaig von den Teilnehmern eingebrachten Präsentationen und Beiträge. Verletzt der Teilnehmer durch die Inhalte seiner Beiträge und/oder Präsentationen Rechte Dritter und wird BMC von diesen Dritten sodann auf Ersatz der Schäden in Anspruch genommen, die der Teilnehmer durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft zu vertreten hat, wird BMC insoweit von dem Teilnehmer freigestellt. Der Teilnehmer hat BMC auch jeden weiteren hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BMC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen haftet BMC nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BMC nur für die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von BMC.

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7. Veranstaltungsausfall

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Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophe, Terroranschlag oder Krieg) nicht stattfinden, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der insoweit vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr abzgl. hierdurch ersparter Aufwendungen verpflichtet.

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8. Verwertung von Bild- und Tonaufnahmen

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BMC ist berechtigt, von der Veranstaltung und den Teilnehmern Bild- und Tonaufnahmen zu fertigen und diese im Rahmen von Werbung und PR auch über soziale Medien vorzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, die BMC im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, behandelt BMC streng vertraulich. BMC erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt diese Daten nur, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Hierbei wird BMC alle datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) beachten.

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9.2 BMC erteilt dem Teilnehmer auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft erfolgt in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail.

9.3 BMC weist den Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

9.4 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Abrechnung erforderlich ist. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nach Vertragsabwicklung weder gespeichert noch zu Werbezwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben.

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10. Gerichtsstand und Rechtswahl

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10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.

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10.2 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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11. Unwirksamkeit einer Bestimmung

11.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der regelungsbedürftigen Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

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